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   OLG Düsseldorf, 09.06.1999 - 16 W 17/99   

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https://dejure.org/1999,11373
OLG Düsseldorf, 09.06.1999 - 16 W 17/99 (https://dejure.org/1999,11373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.1999 - 16 W 17/99 (https://dejure.org/1999,11373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 16 W 17/99 (https://dejure.org/1999,11373)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 47 Abs. 4
    Stimmrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der Abstimmung über seine Abberufung als Geschäftsführer

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 14 O 3/99
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1999 - 16 W 17/99
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

    Der Geschäftsführer darf bei Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes nicht in eigener Sache mitabstimmen (vgl BSG Urteil vom 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - BSGE 130, 282 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 51, RdNr 22 mwN; OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.6.1999 - 16 W 17/99 - juris) .
  • BSG, 01.02.2022 - B 12 R 19/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

    Ungeachtet dessen besteht eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund (vgl BSG Urteil vom 7.7.2020 - B 12 R 17/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 49 RdNr 26) , über dessen Vorliegen der Geschäftsführer in eigener Sache nicht mit abstimmen darf (vgl BSG Urteil vom 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - BSGE 130, 282 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 51, RdNr 22 mwN; OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.6.1999 - 16 W 17/99 - juris) .
  • BSG, 01.02.2022 - B 12 R 20/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Der Geschäftsführer darf bei Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes nicht in eigener Sache mitabstimmen (vgl BSG Urteil vom 1.2.2022 - B 12 KR 37/19 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - BSGE 130, 282 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 51, RdNr 22; OLG Düsseldorf Beschluss vom 9.6.1999 - 16 W 17/99 - juris) .
  • OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1437/04

    Bank in der Geschäftsform einer GmbH: Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses

    Nach anderer Ansicht führt die Verletzung von § 47 Abs. 4 Satz 1 GmbHG von Rechts wegen ohnehin nur zur Unwirksamkeit der Stimme und deshalb zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (OLG Düsseldorf OLG-Report Düsseldorf 1999, 425 f. m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.11.2016 - 9 U 38/16

    Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses mit dem Gegenstand der Übernahme von

    Diesem Grundsatz kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn ein Sachverhalt sich nicht unter einen der Fälle des § 47 Abs. 4 GmbHG subsumieren lässt (vgl. BGH - II ZR 73/85 - NJW 1986, 2051, 2052, unter 2. a); OLG Düsseldorf, 16 W 17/99, Beschluss vom 9. Juni 1999, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2004 - 17 U 164/03

    Klage einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GmbH gegen ihren

    Ein solcher Rechtsstandpunkt lässt sich allenfalls der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 09.06.1999 (GmbHR 1999, 1098) entnehmen, wobei es in jenem Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung allerdings um einen Sonderfall, nämlich die Anmeldung eines umstrittenen Abberufungsbeschlusses zur Eintragung in das Handelsregister, ging.
  • LG Berlin, 08.10.2003 - 101 O 80/02
    Dies führt jedoch nicht ohne weiteres dazu, dass ein entgegen dem Verbot gefasster Beschluss nichtig ist, sondern zumindest im auch hier vorliegenden Fall, dass - wie bereits oben ausgeführt- ein Beschlussergebnis zumindest konkludent festgestellt worden ist, lediglich zu seiner Anfechtbarkeit (vgl. etwa OLG Düsseldorf GmbHR 1999, 1098 [OLG Düsseldorf 09.06.1999 - 16 W 17/99] ; Baumbach/ Hueck aaO § 47 Rdn. 71) Eine Beschlussanfechtung ist jedoch hier jedoch unstreitig nicht erfolgt und angesichts des Zeitablaufs auch nicht mehr möglich.
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